Nach Absolvierung der schriftlichen Prüfungen nutzte die Fachklasse der Steuerfachangestellten gemeinsam mit ihren Fachlehrern Andre Schulte und Axel Schmidt die Möglichkeit, das Finanzgericht in Münster zu besuchen. Hintergrund des Besuches war es, den Auszubildenden einen Einblick in die Urteilsfindung bei steuerlichen Streitfällen, sowie in die Arbeit der Berufsrichter und ehrenamtlichen Richter zu geben. Ferner sollte auf diesem Wege eine Verknüpfung von der schulischen Theorie und der Praxis erfolgen.

Nach einer kurzen Einführung durch den Richter Herr Dr. Bohlmann mit grundsätzlichen Informationen über das Finanzgericht Münster und den Ablauf einer typischen Verhandlung, ging es im Anschluss weiter in den Verhandlungssaal. In der besuchten Sitzung wurde in zwei Stunden ein Fall aus dem Bereich Einkommensteuer verhandelt, wobei es insbesondere um die Frage ging, ob Ausbildungskosten für die eigenen Kinder und eine dritte nahestehende Person in der Vergangenheit berechtigt als Betriebsausgaben abgezogen werden durften. Das Finanzamt hatte damals dieser Auffassung des Steuerpflichtigen nicht zugestimmt und der klagende Steuerpflichtige war aber anderer Meinung. Als teilnehmende Parteien waren in der Sitzung das zuständige Finanzamt als Beklagter und der Steuerpflichtige als Kläger vertreten.

Außerdem kann besonders positiv hervorgehoben werden, dass sich die Richter sogar während der Verhandlung der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler immer bewusst waren und aus diesem Grunde schwierige Sachverhalte des verhandelten Falles nochmals ausführlich erläuterten, so dass man als Besucher der Verhandlung sehr gut folgen konnte.

Zusammenfassend war der Besuch des Finanzgerichts Münster ein Erfolg und die Schülerinnen und Schüler erhielten interessante und spannende Einblicke in die Arbeitsabläufe und Verfahrensweisen am Finanzgericht.