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FHR – Fachhochschulreife
WEITERE SUCHERGEBNISSE IN DER ÜBERSICHT
Fachschule für Sozialwesen
Staatliche anerkannte Erzieherin / anerkannter Erzieher [als konsekutive 2-1-Form oder als praxisintegrierte Form (PiA)]
Diese, eng mit Praxisanteilen verzahnte Berufsausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher, kommt nur für diejenigen in Frage, die bereits eine berufliche oder schulische Vorbildung in diesem Umfeld nachweisen können. Mit einer gesonderten Prüfung ist es zudem möglich, die Fachhochschulreife zu erlangen. Interessant für alle, die daran interessiert sind, einen leitende Position in einem sozial-pflegerischen oder sozial-pädagogischen Beruf zu ergreifen.
Ab dem Schuljahr 2019/20 gibt es auch die praxisintegrierte Form der Ausbildung (PiA) am Paul-Spiegel-Berufskolleg. Diese Form eignet sich besonders für diejenigen, die von Anfang an Theorie und Praxis verknüpfen wollen. Sie erleben und begleiten in diesen drei Jahren die Entwicklung von Kindern/Jugendlichen intensiv mit.
Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte.
Konsekutive 2-1-Form: Der 3-jährige Bildungsgang gliedert sich in einen zweijährigen überwiegend fachtheoretischen (Schule) und einen einjährigen überwiegend fachpraktischen Ausbildungsabschnitt (Berufspraktikum in der Praxis). Der fachtheoretische Teil enthält auch Praxis- und Projektarbeiten, z. B. in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Nach den ersten zwei Jahren, am Ende des fachpraktischen Ausbildungsabschnitts, findet eine Abschlussprüfung statt. Danach folgt der einjährige fachpraktische Ausbildungsteil mit Berufspraktikum und einem abschließenden Kolloquium.
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Berufsanerkennungsjahres wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher“ erworben.
Die Fachhochschulreife erhält man dann, wenn man Zusatzleistungen erbringt und eine zusätzliche Prüfung, z. B. im Fach Deutsch/Kommunikation, Mathematik oder Naturwissenschaften erfolgreich ablegt.
PiA: In der praxisintegrierten Form sind die fachpraktischen Ausbildungsabschnitte in die fachtheoretische Ausbildung integriert. Die Studierenden schließen einen Ausbildungsvertrag mit einer sozialpädagogischen Einrichtung über drei Jahre ab, arbeiten von Beginn an verantwortlich mit und erhalten eine Ausbildungsvergütung. Die Ausbildung verläuft nach demselben Lehrplan wie die konsekutive 2-1-Form. Die theoretische Abschlussprüfung und das Kolloquium finden am Ende des dritten Ausbildungsjahres statt.
Die Aufnahmevoraussetzungen gelten für beide Formen.– über 18 Jahre- Mittlerer Schulabschluss (FOR-Reife) und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens 2-jähriger Dauer (z. B. staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in oder Kinderpfleger/in);- oder erfolgreicher Abschluss der 2-jährigen Fachoberschule Gesundheit und Soziales bzw. der Höheren Berufsfachschule, Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen;
– oder Abitur mit einschlägigem Praktikum von mind. 6 Wochen.
– eintagsfreies erweitertes Führungszeugnis (zu Schulbeginn max. 3 Monate alt)
Besonderheiten für PiA:
– Ausbildungsabsichtserklärung der Einrichtung
– unterschriebener Kooperationsvertrag mit dem Träger der Einrichtung
– zu Ausbildungsbeginn am 1. August: Arbeitsvertrag
WEITERE INFORMATIONEN

Abteilungsleiterin
Bianca Schütte
Sprechzeit: DI 10:20 – 11:05 Uhr