Auszubildende sollen während der Zeit der Schulschließung Aufgaben erhalten, die sie erledigen können (aber nicht müssen). Idealerweise sollten sie zu deren Bearbeitung die Arbeitszeit nutzen können. Generell liegt die Arbeitszeit der Auszubildenden dabei in der Zuständigkeit der Betriebe.

Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an die bekannten Ansprechpartner/Klassenlehrer*innen.

Anschreiben an Ausbildungsbetriebe